Routine

Equidenpass

Seit 01.Juli 2009 muss jedes Pferd oder jeder Esel nach EU-Recht einen Equidenpass besitzen. Außerdem wird das Pferd mit einem Transponder gekennzeichnet und in eine zentrale Datenbank eingetragen.
In dem Equidenpass muss eingetragen werden, ob das Tier zur Schlachtung bestimmt ist oder nicht. Bei einem Pferdetransport muss der Equidenpass mitgeführt werden.

equidenpass

Impfungen

Influenza
Laut LPO besteht Impfpflicht gegen Influenzaviren. Die Grundimmunisierung umfasst 3 Impfungen.
1.  Impfung Tag 1
2.  Impfung nach 28-70 Tagen
3.  Impfung nach 6 Monaten +21 Tage
Die Wiederholungsimpfung hat alle 6 Monate + 21 Tage zu erfolgen 7 Tage vor dem Turnierstart.
Muss ein Pferd vor dem Turnier grundimmunisiert werden, ist der Start nach der 2. Impfung möglich, sofern diese mindestens 14 Tage vor dem Start erfolgt ist.
Tetanus
Wundstarrkrampf. Diese Impfung sollte selbstverständlich sein und alle 2-3 Jahre wiederholt werden.
Herpes
Es besteht keine Impfpflicht, ist jedoch dringend empfohlen. Die Impfung erfolgt nach der Grundimmunisierung im halbjährlichen Rhythmus.
Merkblatt des Tiergesundheitsdienstes zum Equinen Herpesvirus: www.tsk-bw.de/download/Documents/EHV-1_14.pdf
Tollwut
Die Impfung bedarf keiner Grundimmunisierung und erfolgt alle 2 Jahre.

Spritzeentlueften

Wurmkur

Entwurmung

Es ist dringend empfohlen konsequent und regelmäßig zu entwurmen. Die Entwicklungszyklen der Würmer unterliegen jahreszeitlichen Einflüssen, weshalb der Wirkstoff immer angepasst werden sollte.
Rundwürmer
– große und kleine Strongyliden
– Spulwurm
– Zwergfadenwurm
Bandwümer
Magendasseln